(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Erwerle & Stähle Renovierungs- und Gebäudeservice GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten fachkundige Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen.
(3) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Ausführungstermin ein ungehinderter Zugang zum Objekt ermöglicht wird sowie Wasser- und Stromanschlüsse in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung stehen.
(1) Es gelten die im Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder Materialbeschaffungen zu verlangen.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
(2) Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Neuerbringung der Leistung berechtigt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.